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AGB

1. Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die Firma DiReNo Forderungsmanagement, Inhaberin Katrin Steinbrück, Blumenstraße 12, 99092 Erfurt, im folgenden Auftragnehmerin. Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich Anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

2. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Vertragsabschluss

Angebote der Auftragnehmerin über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für die Auftragnehmerin nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und der Firma DiReNo Forderungsmanagement vereinbart worden sind. Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrages des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

4. Auftragsbestätigung

Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

5. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

Die Inkassodienstleistungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Firma DiReNo Forderungsmanagement übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis und einer Erfolgsgarantie. Die Auftragnehmerin wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Firma DiReNo Forderungsmanagement unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten. Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so haftet und ersetzt der Auftraggeber der Firma DiReNo Forderungsmanagement alle auch durch Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Firma DiReNo Forderungsmanagement von allen Ansprüchen Dritter frei. Von allen der Auftragnehmerin übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die die Auftraggeberin und Auftragnehmerin bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet die Auftragnehmerin die Unterlagen unfrei zurück. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag. Erbringt der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen z. B. Verzögerungen, Mehraufwand etc. vom Auftraggeber selbst zu tragen.

7. Termine, Fristen

In den Verträgen genannte Leistungstermine oder Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und von der Auftragnehmerin schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Anderenfalls sind Termine/Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

8. Haftungsausschluss

Die Firma DiReNo Forderungsmanagement haftet generell nicht für Fristversäumnisse des Auftraggebers und damit ggf. verbundene Schadenersatzansprüche Dritter. Gleichwohl übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für Inhalte, fachliche oder sonstige Mängel, die der Auftraggeber durch seine Berufsausübung selbst zu verantworten hat.

9. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung der Leistung bestimmt sich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit § 13 e RDGEG. Eine Vergütung kann auch gesondert vertraglich vereinbart werden. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte der Firma DiReNo Forderungsmanagement abgerechnet, die mit einer minutengenauen Zeiterfassung aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungslegung erfolgt nachträglich und wird wie im Vertrag vereinbart entweder nach Zeit oder auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften vorgenommen. Wenn auf Grund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist die Auftragnehmerin auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt. Die Rechnungssumme ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zugangsdatum der Rechnung gilt der nächste Werktag nach Versand der Rechnung. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten bei Privatpersonen oder 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadenersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. Gleichwohl ist die Firma DiReNo Forderungsmanagement berechtigt, Mahngebühren in angemessener Höhe bei Zahlungsverzug zu erheben. Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich die Auftragnehmerin vor, auf eine angemessene Vorauszahlung, maximal 30 % der Auftragssumme zu bestehen.

10. Leistungsmängel

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach postalischer oder elektronischer Zusendung schriftlich bei der Auftragnehmerin angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Ersatzleistung oder Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Die Firma DiReNo Forderungsmanagement haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz. Als Schadenersatz werden maximal 5 % des Wertes des Auftrages pauschal festgesetzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

11. Höhere Gewalt, Störungen

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Verzögerungen, die auf Grund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

12. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und die Firma DiReNo Forderungsmanagement sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen. Die Firma DiReNo Forderungsmanagement ist ständig bemüht, die ihr überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

13. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Erfurt. Die Firma DiReNo Forderungsmanagement ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.

14. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücken beim Vertragsschluss

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berüht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich beabsichtigt haben.

Stand - letzte Aktualisierung: Erfurt, 01.04.2022

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